Erste Hilfe im Betrieb

Die Sicherstellung einer wirksamen Ersten Hilfe im Betrieb gehört zu den grundlegenden Aufgaben eines jeden Unternehmens. Ein präsentes und transparentes Sicherheitskonzept sichert nicht nur betriebliche Abläufe, sondern signalisiert Mitarbeitern und Kunden auch die ihnen entgegengebrachte Wertschätzung.

 

Die grundlegende Ausbildung Ihrer Mitarbeiter in Erster Hilfe ist der erste wichtige Schritt (Erste-Hilfe-Grundlehrgang bzw. Ausbildung betrieblicher Ersthelfer). Damit die Handgriffe im Notfall, unter Stress und Zeitdruck, auch richtig sitzen, müssen die Maßnahmen zudem regelmäßig im Rahmen einer Fortbildung trainiert werden (Erste-Hilfe-Training bzw. Fortbildung betrieblicher Ersthelfer).

 


Individuelle Angebote: Ich berate Sie gern!

Gerne biete Ich Ihnen meine Erste-Hilfe-Ausbildung und die Erste-Hilfe-Fortbildung als Inhouse-Veranstaltung an. 

Die Anzahl von Ersthelfern richtet sich nach der Größe des Betriebs:

  • Betriebe mit bis zu 20 anwesenden Versicherten: ein Ersthelfer
  • Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten in Verwaltung und Handelsbetrieben: 5% der Belegschaft
  • In sonstigen Betrieben: 10% der Mitarbeiter

Ich bin bundesweit nach DGUV Grundsatz 304-001 zur Ausbildung von Betriebshelfern ermächtigt. Die Lehrgangsgebühren für die Aus- und Fortbildung von Ersthelfern werden deshalb von der Berufsgenossenschaft übernommen (§ 23 SGB VII).

 


Kostenübernahme bei betrieblichen Ersthelfern

In der Regel übernehmen die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung die Kosten der Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildung für betriebliche Ersthelfer. Aufgrund der unterschiedlichen Abrechnungsverfahren vergewissern Sie sich bitte vor Beginn eines Kurses über die notwendigen Schritte bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger.

Wenn Sie die erforderlichen Bescheinigungen vor bzw. zu Beginn eines Kurses vorlegen, übernehme Ich die Abrechnung für Sie und Ihnen entstehen keine weiteren Kosten.