Mit meiner Erste-Hilfe-Fortbildung speziell für Pflegekräfte können Sie Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter qualifiziert fortbilden und gleichzeitig in Erster Hilfe schulen. 


Fortbildungspflicht für Pflegefachkräfte gemäß § 132 SGB V

Qualität und Qualitätssicherung haben in der ambulanten und stationären Pflege einen hohen Stellenwert. Aus diesem Grund prüft der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) auch die Einhaltung der jährlichen Fortbildungspflicht für Pflegefachkräfte. Mindestens acht Fortbildungs- stunden müssen Pflegefachkräfte im Jahr absolvieren. Dies regelt die Ergänzung zum Rahmenvertrag nach § 132 SGB V.

MDK fordert regelmäßige Erste-Hilfe-Schulung

 

Im Rahmen der MDK-Qualitätsprüfung müssen Pflegedienste auch nachweisen, dass ihre Pflegekräfte regelmäßig in Erster Hilfe geschult werden und verbindliche Regelungen für das Verhalten in Notfällen existieren. 
Mit meiner Erste-Hilfe-Fortbildung speziell für Pflegekräfte können Pflegedienste und Pflegeeinrichtungen ihre Mitarbeiter in Erster Hilfe schulen und gleichzeitig qualifiziert fortbilden.


Themenbereiche :

 

1. Verhalten im Straßenverkehr, Absichern von Unfallstellen, Eigene Sicherheit und Schutzverhalten

 

2. Notfälle im Alter

       > Herzinfarkt

       > Diabetis

       > Krampfanfall

       > Asthma

       > Fremdkörper in den Atemwegen

       > Apoplex

       > akutes Abdome

 

3. BLS - Basic Life Support Basisreanimation

       > Erwachsenenreanimation

       > Kinderreanimation

       > AED

 

4. BLS - Basic Life Support Basisreanimation

       > Teamreanimation

       > Beatmungshilfsmittel

       > Adipositas Reanimation

 

5. Hygiene

 

6. Wenn das Gehirn erkrankt

 

7. Themenwunsch nach Wahl